Die korrekte Berechnung der Fläche einer Wohnung oder eines Zimmers ist essenziell, sei es für die Vermietung, den Verkauf oder für Renovierungsarbeiten. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
Allgemeine Flächenberechnung
Die Fläche eines Zimmers oder einer Wohnung berechnet man grundlegend durch Multiplikation von Länge und Breite des Raumes. Bei rechteckigen Räumen ist dies einfach: Länge mal Breite.
- Zimmer: Ist das Zimmer rechteckig, multiplizieren Sie die Länge mit der Breite.
- Wohnung: Summieren Sie die Flächen aller Zimmer auf.
Dachschrägen berücksichtigen
Bei Räumen mit Dachschrägen wird es etwas komplexer. Man sollte nur die Fläche berechnen, die eine Mindesthöhe (z.B. 1 Meter) aufweist. Alles darunter zählt nicht zur Wohnfläche.
Flächenart | Berechnung |
---|---|
Bereich unter 1m Höhe | Nicht in die Wohnfläche einberechnet |
Bereich über 1m Höhe | Volle Berücksichtigung |
Balkon, Terrasse und Garten
Balkon-, Terrassen- und Gartenflächen werden oft nicht vollständig zur Wohnfläche gezählt, da sie nicht das ganze Jahr nutzbar sind. Eine gängige Praxis ist es, sie zu 25-50% ihrer tatsächlichen Größe anzugeben.
- Balkon: In der Regel zu 25% bis 50% seiner Größe gezählt.
- Garten: Meist nicht zur Wohnfläche gezählt, aber als zusätzliches Merkmal angegeben.
Kellerbereiche
Bei Wohnungen zählt der Keller meist nicht zur Wohnfläche, es sei denn, er ist ausgebaut und beheizt. Bei Häusern kann ein ausgebauter Keller jedoch zur gesamten Wohnfläche gezählt werden.